Der Arendsee

Queen Arendsee
Fahrgastschiff Queen Arendsee

Tieftauchen, Wracktauchen oder Tauchen an einer versunkenen Straße, terrassenförmigen Hängen, Steilwänden, versenkten Gegenständen und stillgelegten Rohrsystemen, machen den Arendsee für die unterschiedlichsten Unterwasservorhaben interessant.
Die Sichtweiten Unterwasser können auch eine Herausforderung darstellen. Von Lampen die 8 m weit strahlen bis zu „Ich kann meinen Computer nicht mehr ablesen“ haben wir schon alles erlebt, durch die Sprungschicht sogar während nur eines Tauchgangs.

Bei herrlichem Sonnenschein und spiegelglattem Wasser bildet der Arendsee mit seiner Umgebung ein fantastisches Panorama. Aber es wehen auch frische, eiskalte Briesen, die erstaunliche Wellen erzeugen.

Tauchregeln

Für das Tauchen mit Gerät im Arendsee wurden Einstiege von Land in der sogenannten Arendsee-Verordnung festgelegt. Demnach gibt es fünf Möglichkeiten von Land ins Wasser zu kommen.

Einstiege für Gerätetaucher von Land

  • Schrampe, Regattaverein zwischen Steg Nr. 4 und 5 [1] (Einstieg Westufer)
  • Arendsee, an der Kaskade zwischen Steg 155 und 156 [1]
  • Arendsee, Tauchclub vom Uferbereich zwischen Steg Nr. 53 und 54 [1]
  • Arendsee, Segler-Club Steg Nr. 50 bis 53, sofern der hierfür Verfügungsberechtigte zustimmt [1]
  • Arendsee, Deutsches Haus in der Friedensstraße über Steg 104 [2]

Die Uferzonen sind Landschaftsschutzgebiet. Neben den Sporttauchern erfreuen sich noch viele andere Wassersportfreunde, wie Segler, Surfer, Badegäste und Angler am Arendsee. Sport und Erholung sollen für alle am Arendsee möglich sein, jedoch unter Einhaltung des Natur- und Landschaftsschutzes. So haben alle lange etwas von diesem Erholungsgebiet.

Letzte Aktualisierung: 23.08.2023

Quellen:
[1] Verordnung des Altmarkkreises Salzwedel zur Regelung des Gemeingebrauchs am Arendsee (ArendseeVO) im Amtsblatt Nummer 10 vom 22. Oktober 2014 des Altmarkkreis Salzwedel.
[2] Änderung der Verordnung des Altmarkkreises Salzwedel zur Regelung des Gemeingebrauchs am Arendsee (ArendseeVO) im Amtsblatt Nr. 03 vom 16. März 2016 des Altmarkkreis Salzwedel.